Werdenberger Schloss-Festspiele

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

  1. Allgemeine Bedingungen

Geltungsbereich

1.1  Die Genossenschaft Werdenberger Schloss-Festspiele (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) bezwecken die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen im Kulturbereich, insbesondere der alle zwei oder drei Jahre stattfindenden Oper am See.

1.2  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) bilden die Grundlage für die Nutzung der Leistungen der Veranstalterin, welche auf der Webseite Werdenberger Schloss-Festspiele (nachfolgend „Webseite” genannt) angeboten und über verschiedene Verkaufskanäle vertrieben werden. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Interessensbekundung und Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung durch den Kunden. Die Verwendung der Personendaten ist unter Ziff. 11. Datenschutz geregelt.

1.3  Die Website sowie die gesamten über die Website zugänglichen Inhalte der Veranstalterin sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend der Veranstalterin. Die Website kann Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die vom Kunden zu beachten sind.

  1. Eintrittstickets 

Erwerb

2.1  Für die Aufführungen von CARMEN auf der Seebühne am Werdenberger See in der Zeit von Anfang bis Mitte August 2020 gibt es je nach Sitzplatzkategorie unterschiedliche Ticketpreise. Die geltenden Eintrittspreise sind in den Veröffentlichungen der Veranstalterin ersichtlich.

2.2  Jeder Besucher der Veranstaltung benötigt ein Ticket. Kinder, IV. Gruppen und Jugendliche haben einen ermässigten Tarif.

2.3  Tickets für CARMEN können über die Website „WWW.CARMEN20.CH“ sowie an den Vorverkaufsstellen gebucht werden. Die Ticketbestelllungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

2.4  Die Bezahlung der Tickets erfolgt in Barzahlung, mittels Rechnung (Zustellung per E-Mail oder Post) oder Kartenzahlung. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt erst mit dem Eingang des vollen Rechnungsbetrages (Vorkasse) unter Einhaltung der angegebenen Zahlungsfrist bzw. der Belastung der Bankkarte zustande. Es liegt im Ermessen der Veranstalterin zu entscheiden, ob und wann nicht fristgerecht bezahlte Tickets wieder zum Verkauf freigegeben werden. Bei Kartenzahlung akzeptiert der Kunde mittels Zahlung die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.

2.5 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Anzahl der Eintrittskarten pro Person einzuschränken.

Ermässigungen

2.6 Die Ermässigungen sind den Veröffentlichungen und Mailings der Veranstalterin zu entnehmen.

2.7 Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren und Zuschläge.

2.8 Ermässigungen können von der Veranstalterin jederzeit geändert werden. Die Veranstalterin ist ausserdem berechtigt, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Spielzeiten, Preiskategorien, etc. einzuschränken oder auszuschliessen.

2.9 Besondere vergünstigte Tickets (z.B. Rollstuhlplätze) können nur auf Anfrage über die Veranstalterin erworben werden.

Versand

2.9.1 Bei nicht persönlicher Abholung der Tickets erfolgt der Versand dieser per A-Post innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zustandekommen des Vertrages (d.h. mit Eingang der Zahlung bzw. Belastung der Bankkarte) an die vom Kunden angegebene Postadresse. Die Veranstalterin kann nicht für eine falsche oder verspätete Zustellung der Tickets haftbar gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beschädigungen der Tickets oder Abweichungen der postalisch zugestellten Tickets von den bestellten Tickets hat der Kunde innerhalb von drei Arbeitstagen anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies, gelten die zugestellten Tickets als genehmigt.

2.9.2 Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands (Abgabe auf der Poststelle) an Kunden über. Bei Verlust oder Beschädigung können Tickets weder rückerstattet noch ersetzt werden.

Verwendung

2.9.3 Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Veranstalterin ist jeglicher kommerzielle und gewerbliche Weiterverkauf von erworbenen Tickets untersagt. Dies gilt auch für deren Vervielfältigung, Veränderung oder Nachahmung. Zuwiderhandlungen können zur Ungültigkeit der weiterverkauften Tickets und zu Schadensersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber der Veranstalterin, beigezogenen Dritten und/oder den Ticketerwerbern führen. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom zukünftigen Ticketerwerb ausgeschlossen werden.

2.9.4 Sponsoren, Partner und Dritte sind nicht berechtigt, von der Veranstalterin erhaltene Freikarten zu verkaufen.

2.9.5 Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Veranstalterin ist es dem Kunden und/oder Dritten nicht erlaubt, Tickets in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosung zu verwenden. Erteilt die Veranstalterin die Zustimmung, so ist jegliche Rückgabe oder Umtausch von entsprechenden Tickets ausgeschlossen.

2.9.6 Eine Rücknahme oder Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen, ausser im Falle einer vollständigen Absage einer Veranstaltung.

  1. Spielplan und Anfangszeiten, Absage oder Änderungen einer Vorstellung 

3.1 Die Veranstalterin teilt an den Durchführungstagen ab 12 Uhr auf ihrer Website mit, ob die Aufführung am Abend stattfindet oder nicht.

3.2 Die Veranstalterin kann auch nach Beginn des Vorverkaufs bei Vorliegen von nicht durch sie verschuldete, zwingende Gründe eine Vorstellung absagen, das Datum, die Uhrzeit oder den Ort der Vorstellung oder Besetzung ändern. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeiten sowie des Orts bemüht sich die Veranstalterin, ihre Kunden rechtzeitig zu informieren. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises. Jede weitergehende Haftung der Veranstalterin, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

3.3 Die Tribüne ist gedeckt. Es wird bei jedem Wetter, ausgenommen extremem Sturm, auf der Seebühne gespielt. Im Falle eines extremen Sturms findet als Ersatz eine konzertante Aufführung in der nahen Evangelischen Pfarrkirche Buchs statt.

3.4 Bei ersatzloser Absage einer Veranstaltung besteht die Möglichkeit der Rückgabe des betreffenden Tickets bis spätestens 30 Tage nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungstermin an die Veranstalterin. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet. Dieser Betrag wird auf das vom Kunden angegebene Bank-/Postkonto gutgeschrieben. Dazu benötigt die Veranstalterin folgende Angaben: Bank- /Postverbindung (Name, Ort), Clearing-Nummer der Bank, IBAN, Kontonummer und Kontoinhaber (Name, Vorname).

3.5 Kann eine Veranstaltung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, welches nicht im Einflussbereich der Veranstalterin liegt (höhere Gewalt wie beispielsweise Brand, Naturkatastrophen, Streiks), nicht durchgeführt werden, so kann die Veranstalterin hierfür nicht haftbar gemacht werden.

3.6 Sollten unvorhergesehene, politische, wirtschaftliche oder kriegerische Ereignisse oder eine Betriebsunterbrechung als Folge von Feuer-, Elementar-, Wasserschäden, Seuchen und dergleichen die Durchführung von Aufführungen verunmöglichen oder erschweren, erwächst dadurch dem Kunden kein Anrecht auf Schadenersatz und die Ticketpreise bleiben der Veranstalterin verfallen.

3.7 Für Angaben auf Plakaten sowie in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die Veranstalterin keine Gewähr.

  1. Öffnungszeiten und Einlass zu den Aufführungen 

4.1 Die Vorverkaufsstellen und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den Veröffentlichungen der Veranstalterin angegebenen Zeiten geöffnet.

4.2 Die Abendkasse öffnet um 18 Uhr. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schliesst grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4.3 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermässigten Tickets der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.

4.4 Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch mehr auf Einlass. Lässt es sich vereinbaren, können verspätet erscheinende Besucher gegebenenfalls zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Selbst in diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonales bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.

  1. Fundsachen 

5.1 Gegenstände jeder Art, die auf dem Veranstaltungsgelände gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.

5.2 Der Verlust von Gegenständen ist der Abendkasse unverzüglich zu melden.

5.3 Die Gegenstände werden bis zum Ende der laufenden Spielzeit am Veranstaltungsort aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundgegenstände an das öffentliche Fundbüro in Buchs übergegeben.

  1. Bild- und/oder Tonaufnahmen 

6.1 Alle Arten von Bild- und/oder Tonaufnahmen sind aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können insbesondere Schadenersatzansprüche auslösen.

6.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Der Besucher kann vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von der Veranstalterin eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.

6.3 Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

  1. Hausrecht 

7.1 Die Veranstalterin ist berechtigt, Hausverweise bzw. – verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder auf andere Art wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

7.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die Veranstalterin den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.

7.3 Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

7.4 Auf der Tribüne sind Hunde und Haustiere nicht erlaubt.

7.5 Das Rauchen ist nur an den dafür bezeichneten Orten gestattet.

7.6 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher die Tribüne und die Gastronomieräume sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

  1. Sicherheit 

8.1 Der Besucher von CARMEN ist verpflichtet, die Sicherheits- und Verhaltensvorschriften der Veranstalterin und die Anweisungen des Personals vor Ort zu beachten. Die Nichteinhaltung kann die Wegweisung vom Veranstaltungsort und/oder den Verfall des Tickets zur Folge haben.

8.2 Die Veranstalterin stellt sicher, dass die geltenden Grenzwerte für Lärm bei den Aufführungen eingehalten werden.

  1. Datenschutz 

9.1 Die Veranstalterin benötigt zur reibungslosen Durchführung des Ticketvertriebs Basisinformationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ticketkäufers sowie bei Kartenzahlung die Kontoangaben.

9.2 Die Veranstalterin hält sich bei der Bearbeitung der Kundendaten an das schweizerische Datenschutzrecht. Sie bearbeitet, verwendet und speichert die Kundendaten, wenn und soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Ticketvertriebs, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit, zur Bereitstellung und zum Unterhalt der Webseite, zu Rechnungsstellung und Inkasso erforderlich oder nützlich ist. Die Veranstalterin speichert neben den Kundendaten auch das Datum der Bestellung und des Ausgangs der Lieferung zum Zwecke der internen Auftragskontrolle. Der Kunde anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalterin die ihn betreffenden Kundendaten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet. Die Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, können jedoch für elektronische oder postalische Mailings der Veranstalterin sowie für allfällige Zusatzinformationen zu den Aufführungen verwendet werden.

  1. Haftung 

10.1 Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende, gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper- und Vermögensschäden, die Obernbesuchern von Dritten zugefügt werden.

10.2 Für Schäden jeder Art, die ein Besucher im Veranstaltungsgebäude erleidet, haftet die Veranstalterin nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen. Die Veranstalterin haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

10.3 Die Veranstalterin versichert ihr von Dritten miethalber zur Verfügung gestellte Gegenstände im adäquaten Rahmen.

10.4 Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich.

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

11.1 Es findet ausschliesslich das Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Buchs SG,  Schweiz.

  1. Änderungen und Inkrafttreten der AGB 

12.1 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Änderungen werden auf der Webseite zugänglich gemacht und treten mit ihrer ersten Aufschaltung am 1. November 2019 in Kraft.

12.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

Buchs, 1. November 2019       Werdenberger Schloss-Festspiele